Kfz-Schadenzentrum Dresden GmbH
Sachverständigenbüro Mai
Alte Moritzburger Straße 10 | 01108 Dresden
Mobil: 0175 – 599 47 01 | Tel: 0351 – 889 228 90 | Fax: 0351 – 889 228 91
Email: info@kfz-schadenzentrum.com
Ihr Kfz-Sachverständigenbüro in Dresden, Sachsen und Südbrandenburg
Wie können wir Ihnen helfen?
Ihr Kfz-Sachverständiger für Dresden
Nutzen Sie unseren 24h-Service über Mobilfunk!
Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger für Dresden und Umgebung
Sie haben einen Unfall? Dann rufen Sie uns sofort an!
Auch am Wochenende und an Feiertagen.
Sie erhalten von uns einen kurzfristigen Termin an dem wir bei Ihnen vorbeikommen und den Schaden begutachten. Meist geschieht dies noch am Unfall-Tag. Auf alle Fälle aber am 2. Tag nach dem Unfall.
Egal ob Wochenende, laufende Woche, Ferien oder Feiertag! Wir helfen Ihnen!
Wenn sich Ihr Kfz bereits in einer Werkstatt befindet, fahren unsere Unfallgutachter natürlich auch zu Ihrer Werkstatt und nehmen den Schaden da auf.
Wenn Sie es wünschen, können Sie Ihr Fahrzeug auch in unsere Gutachter-Halle mit integrierter Hebebühne bringen. Somit können wir in Ruhe die Schäden finden, aufnehmen und eventuell versteckte Schäden an Ihrem Fahrzeug lokalisieren und den Schaden umfassend begutachten.
Haben Sie Ihren Anwalt bereits informiert und er vertritt Sie in diesem Schadenfall, dann können wir gern mit ihm zusammenarbeiten. So ist eine schnellere Schadensregulierung gewährleistet.
Sollten Sie keinen Anwalt besitzen, so können wir Ihnen auch spezialisierte Rechtsanwälte für Verkehrsrecht empfehlen und den Kontakt für Sie herstellen.
Zur Beweissicherung nehmen wir als Kfz-Sachverständige in Dresden Ihren Schaden auf und dokumentieren diesen Vorfall umfassend in Bild und Text.
Im nächsten Schritt erstellen wir das Unfallgutachten bzw. Schadengutachten. Darin wird der Wiederbeschaffungswert, der Restwert bzw. die Wertminderung Ihres Fahrzeuges ermittelt. Mit diesem Unfallgutachten/Schadengutachten können Sie Ihre Ansprüche bei der Versicherung geltend machen.
Als freie und unabhängige Kfz-Unfallgutachter & Kfz-Sachverständige in Dresden helfen wir Ihnen, Ihre Kraftfahrzeuge zu bewerten und stellen bei Unfallschäden ein unabhängiges Unfallgutachten aus.
Eine schnelle Regulierung Ihres Kfz-Schadens ist unser Ziel.
Von der Handwerkskammer Dresden öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen.
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH werden die Kosten für ein Gutachten zum Schaden dazugezählt.
Diese Kosten muss der Geschädigte NICHT übernehmen und sind ihm zu ersetzen.
Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter € 715,00, kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein.
In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.
Als Geschädigte/Geschädigter sind Sie gut beraten, wenn Sie immer auf die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen bestehen.
Ein Sachverständiger einer Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Also ist er nicht unabhängig.
Sie sollten daher einen Kfz Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen!
Er stellt sicher, dass auch die Wertminderung Ihres Fahrzeuges und Ihr Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden für Sie richtig ermittelt wird.
Sie sollten darauf achten, dass der Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist.
Des Weiteren sollte er über eine Ausbildung nach dem Berufsverband, wie dem BVSK, besitzen.
Ein guter Anhaltspunkt für die entsprechende Qualifikation ist auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder Handwerkskammer.
Über den Zentralruf des BVSK in Berlin können Sie zudem einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen vor Ort erfragen.
Über die Geschäftsstelle des Verbandes oder über Ihren BVSK-Sachverständigen vor Ort können überdies Unfallpässe angefordert werden. Diese enthalten wichtige Hinweise für das korrekte Verhalten nach dem Unfall.
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Kfz-Sachverständigen.
Sind Sie mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens.
In diesem Verfahren beauftragen Sie als Geschädigter einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens.
Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet.
Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die dafür im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.
Wenn Sie als Geschädigter oder Geschädigte, sich nur auf den Kostenvoranschlag einer Werkstatt verlassen, können Sie eine böse Überraschungen erleben.
Ein einfacher Kostenvoranschlag einer x-beliebigen Werkstatt besitzt keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung.
Erst der Kfz-Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt oder nicht.
Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile am Fahrzeug erheblich beschädigt. Und diese tiefen Schäden sind auf den ersten Blick nicht zu sehen.
Wollen Sie als Geschädigter auf Nummer sicher gehen, wenden Sie sich am besten gleich an einen qualifizierten, unabhängigen Kfz-Sachverständigen aus Ihrer Region.
Die BVSK-Kfz-Sachverständigen rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab.
Die Abrechnung stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt.
So liegt der Preis für ein Schadengutachten bei einer Schadenhöhe von 2.500,00 € je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen 313,00 und 353,00 €. Nebenkosten wie Fahrtkosten, Porto, Telefon und Fotokosten werden gesondert berechnet.
Der Preis für eine Gebrauchtwagenschätzung liegt zwischen 50,00 und 120,00 €.
Wenig Geld im Vergleich zu der Sicherheit, die der Autofahrer durch dieses Gutachten erhält.
Das Wichtigste nach einem Unfall ist „Ruhe zu bewahren“.
Lesen Sie auch unbedingt unsere Unfallcheckliste!
Bewahren Sie einen handlichen Unfallpass im Wagen auf. So können Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen.
Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern.
Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens!
Kennen Sie keinen, so können wir Ihnen bei der Findung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts behilflich sein.
Und wie schon oft erwähnt, achten Sie auf die Einschaltung eines qualifizierten, unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
Unsere Kfz-Sachverständigen unterliegen der Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Dresden.
Wir erfüllen alle fachlichen Qualifikationen und besitzen die erforderlichen technischen Kenntnisse, um Ihnen als professioneller und unabhängiger Kfz-Sachverständiger helfen zu können.
Mit ständigen Weiterbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen halten wir unser Wissen auf dem aktuellsten Stand.
Kfz-Sachverständiger Dresden Tino Mai
Von der Handwerkskammer Dresden öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger für das Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk.
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